(A1.8) Entsorgung Sonderabfälle

Anfallende alkalische Schlämme müssen als Sonderabfall nach den Richtlinien der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) transportiert und entsorgt werden (SIA 431 A2 53). Sonderabfall-Nr. 170505 auf VeVA Begleitschein angeben und unterzeichnete Begleitscheine 5 Jahre aufbewahren.
Das Absaugen des Absetzbeckens ist durch einen beim BAFU gemeldeten, VeVA-konformen Abgabe- oder Entsorgungsbetrieb vorzunehmen. Der Entsorgungsnachweis unter Verwendung des VeVA Begleitscheins ist zwingend in den Baustellenakten abzulegen.