(F1.38) Ist die Dokumentation der Entsorgung organisiert und umgesetzt?

Anfallende alkalische Schlämme müssen als Sonderabfall nach den Richtlinien der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) transportiert und entsorgt werden (SIA 431 A2 53). Sonderabfall-Nr.170505 auf VeVA Begleitschein angeben und unterzeichnete Begleitscheine 5 Jahre aufbewahren.

Flockungsanlage