(F1.20) Ist die Dokumentation der Schlammentsorgung organisiert und umgesetzt?

Anfallende alkalische Schlämme müssen als Sonderabfall nach den Richtlinien der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) transportiert und entsorgt werden (SIA 431 A2 53). Sonderabfall-Nr.170505 auf VeVA Begleitschein angeben und unterzeichnete Begleitscheine 5 Jahre aufbewahren.
Das Absaugen des Absetzbeckens ist durch einen beim BAFU gemeldeten, VeVA-konformen Abgabe- oder Entsorgungsbetrieb vorzunehmen. Der Entsorgungsnachweis unter Verwendung des VeVA Begleitscheins ist zwingend in den Baustellenakten abzulegen.

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