(F1.13) Wird der vorgegebene pH-Wert eingehalten?

Ableitung zur Kläranlage pH = 6.5 bis 9.0; sofern es die Verhältnisse gestatten pH = 6.0 bis 9.5.
Bei der Einleitung in ein Oberflächengewässer und bei der Versickerung sind Werte von 6.5 bis 8.5 einzuhalten. Weist das Baugrubenwasser einen pH-Wert von > 9 auf, muss eine Neutralisationseinrichtung in Betrieb genommen werden. Der pH-Wert des eingeleiteten Abwassers muss zwischen 6.5 und 9 liegen. Die Versickerung oder Einleitung in die Kanalisation ist bewilligungspflichtig.

ph-wert-tabelle

Neutralisationsanlage